Sonntag, 30. Oktober 2011

Bierbrauen - Anmeldung beim Hauptzollamt

Ich denke, ich sollte tatsächlich mal den Weg des Rechts und Gesetzes gehen und prüfen, wie die Behörden auf so einen Versuch reagieren.
Ich habe ein bisschen rumgesurft und bin auf der Seite http://www.brauen.de/faq#gibt-es-rechtliche-vorschriften-die-ich-beim-brauen-beachten-muss auf die notwendigen Infos für die Gestaltung einer Anmeldung gestoßen:

"Der Brauvorgang sollte dem zuständigen Hauptzollamt vor Braubeginn in einer formlosen Nachricht mitgeteilt werden. (z.B.: Hiermit gebe ich an, dass ich vorhabe, für meinen Eigenbedarf als Hobbybrauer Bier herzustellen. Erstmalig werde ich dies am *Datum* tun.)

Wenn ihr zu diesem Zeitpunkt schon wisst, dass ihr nicht mehr als 200 Liter brauen wollt, so schreibt dies ausdrücklich mit in eure Mitteilung ans Hauptzollamt. (z.B.: Ich werde in diesem und folgenden Kalenderjahren nicht mehr als 200 Liter Bier im Jahr selbst herstellen und das gebraute Bier nur für den Eigenverbrauch benutzen.) Wenn es beim Hauptzollamt dann eingegangen ist, bekommt ihr einen Bescheid über die Kenntnisnahme und entsprechende Auflagen. Diese Auflagen können von Zollamt zu Zollamt unterschiedlich sein, teilweise auch von Bearbeiter zu Bearbeiter.

3 Möglichkeiten der Auflagen:
1. Eine einmalige Anmeldung bei Hauptzollamt reicht völlig aus, es muss nur die Mehrmenge (ab 200Liter) extra angezeigt werden.

2. Es reicht aus, wenn ihr euch einmal anmeldet und dann ein Biersteuerbuch führt. In diesem Biersteuerbuch solltet ihr alle Ansätze mit Datum, Menge und Stärke/Plato festhalten.

3. Im schlimmsten Fall werdet ihr verpflichtet, jedes einzelne Brauvorhaben rechtzeitig mitzuteilen. Es kann hier auch durchaus dazu führen, dass eine Briefform erwünscht wird, dies ist vom Zollamt und Bearbeiter abhängig"

Mein Schreiben wird also so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit gebe ich an, dass ich vorhabe, für meinen Eigenbedarf als Hobbybrauer Bier herzustellen. Erstmalig werde ich dies am 1. November 2011 tun. Ich werde in diesem und folgenden Kalenderjahren nicht mehr als 200 Liter Bier im Jahr selbst herstellen und das gebraute Bier nur für den Eigenverbrauch benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
R.H.

Mal sehen, wie die Antwort ist.

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